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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AR Facility Management AG- nachfolgend “AGB” genannt – Regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der AR Facility Management AG. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Art.1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der AR Facility Management AG.

Art.2 Pflichten der AR Facility Management AG

AR Facility Management AG ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die AR Facility Management AG bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Art.3 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann AR Facility Management AG einen angemessenen Zuschlag verlangen.

Art.4 Preise

Unsere Preise berechnen sich entweder nach Aufwand (Mindestaufwand 3 Stunden) oder Pauschal/Kostendach. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:
1. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch AR Facility Management AG vorgenommen werden müssen.
2. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besondere Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
3. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht
4. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
6. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Witterungsverhältnisse ,Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Art.5 Bezahlung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeit dem Umzugsleiter in Bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag der Übergabe.
Bei Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 5 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Art.6 Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, eine in Ausführung begriffene Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist der Frachtführer einen grösseren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.

Art.7 Haftung

AR Facility Management AG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die AR Facility Management AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, PC’s) einer geeigneten Verpackung. Für technische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die AR Facility Management AG nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen besorgt worden sind. Die Haftung der AR Facility Management AG beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.
Die Haftung der AR Facility Management beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Art.8 Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der AR Facility Management AG schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Art.9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Dem zuständigen Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt der Hauptsitz der AR Facility Management AG.